Allgemeines
Folgene Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
(AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit Michael Knötzele
GmbH, Spitzackerstrasse 16a, 75203 Königsbach, Geschäftsführer
Michael Knötzele. Abweichende AGB's der Vertragspartner sind und
werden nicht Vertragsbestandteil. Werden Nebenabreden bzw. besondere
Abmachungen getroffen, dann sind sie nur verbindlich, wenn sie auch
schriftlich bestätigt wurden.
Der Vertragspartner (Kunde) bestätigt, dass er mindestens 18 Jahre
alt und voll geschäftsfähig ist. Ist er jünger, so ist
die Zustimmung der Eltern notwendig.
Der im folgenden verwendete Begriff für Ware erstreckt sich sowohl
auf dingliche, als auch auf geistige oder in Form von Arbeit erbrachte
Leistung.
Ein Vertrag kommt -mangels besonderer Vereinbarung -mit der schriftlichen
Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
Links
Wir erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf
die Gestaltung und die Inhalte der über unsere Webseiten gelinkten
und eingespielten Seiten haben. Aus diesem Grunde distanziert sich Michael
Knötzele GmbH ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten
Seiten und macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung
gilt für alle Seiten, zu denen Links führen.
Preise
Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk, jedoch ausschließlich
Verpackung, Transport und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer
in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Lieferzeit
Wenn kein bestimmter Liefertermin oder keine kürzere oder längere
Lieferzeit ausdrücklich vereinbart ist, beträgt die Lieferzeit
2 Monate vom Eingang der Bestellung an. Wird die Lieferung ohne unser
Verschulden unmöglich (§275 BGB), so sind wir von der Pflicht
zur Lieferung frei. Dies gilt insbesondere für Fälle höhere
Gewalt, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, Streiks und
Aussperrungen.
Lieferverzug
Haben wir eine fest vereinbarte Lieferfrist oder einen Liefertermin
nicht einhalten können, so muß uns der Käufer nach §326
BGB eine Nachfrist von einem Monat für die Lieferung gewähren.
Erst nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten.
Versand
Falls nicht anders vereinbart erfolgt der Versand von Waren auf Rechnung
und Gefahr des Käufers per Post oder Spedition. Versicherungen
gegen Schaden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Käufers unter Berechnung verausgabter Beträge vorgenommen.
Für den Versand wird ein Versandkostenbeitrag berechnet.
Zahlungsbedingungen für Ware
Waren sind binnen 10 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Wechsel und Schecks
werden stets nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlungsstatt hereingenommen.
Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Verkäufer
Zug um Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Barzahlung,
auch für etwa später fällig werdende Papiere, verlangen.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden vom Fälligkeitstage
an Verzugszinsen in Höhe von 5% (fünf Prozent) über dem
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangt.
Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, werden sämtliche
offene Rechnungen sofort fällig. Zahlungsverzug berechtigt uns
für seine Dauer zur Zurückhaltung aller Leistungen. Nach Kaufabschluß
auftretender Zahlungsverzug aus früheren Leistungen oder Vollstreckungsmaßnahmen
jeder Art gegen den Käufer lassen in jedem Fall alle Ansprüche
aus jüngeren Lieferungen sofort fällig werden und berechtigen
uns daneben zum sofortigen Rücktritt und zum Anspruch auf Herausgabe
bereits gelieferter Ware. Bei Aufträgen über 5.000 Euro netto
sind wir berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 20% der Auftragssumme
zu berechnen.
Gewährleistung
Mängelrügen, die offensichtliche Mängel betreffen, sind
innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich unter Angabe
der behaupteten Mängel bei uns anzuzeigen. Nach Fristablauf gilt
die Ware als vertragsgemäß geliefert. Mängelrügen,
die solche Mängel betreffen, die nicht für jedermann offensichtlich
sind, sind innerhalb von 6 Monaten nach Empfang der Ware geltend zu
machen.
Haben wir mangelhaft geliefert, so können wir binnen eines Monats
nach Zugang der Mängelrüge durch Lieferung mangelfreier Ware
Ersatz leisten. Solange sind die Ansprüche des Käufers auf
Wandelung, Minderung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.
Bei Lieferung von gebrauchten Waren ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
Werden durch den Käufer Mängel angezeigt, die sich als unberechtigt
erweisen bzw. durch Falschbedienungen, falsche Aufbewahrung oder Nutzung
hervorgerufen wurden, ist Michael Knötzele GmbH berechtigt, die
ihm dadurch entstehenden Aufwendungen dem Käufer in Rechnung zu
stellen.
Kreditschutz
Ist die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft, so können
wir vom Vertrag zurücktreten oder die Erfüllung unserer Verpflichtung
von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig
machen.
Die Kreditwürdigkeit ist zweifelhaft, wenn:
- der Käufer in den letzten 3 Jahren vor der Auftragserteilung
die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
- In den letzten 3 Jahren vor der Auftragserteilung ein Konkurseröffnungsantrag
über sein Vermögen mangels Masse abgewiesen wurde.
- ein allgemeines Veräußerungsverbot gegen ihn erlassen
wird.
- der Käufer selbst erklärt, er könne nicht zahlen.
- die Kreditauskunft einer Bank oder Auskunftei negativ ist.
- Etwaige bestehende Forderungen aus schon erfolgten Lieferungen
werden bei Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Käufers
sofort fällig, auch wenn andere Zahlungsvereinbarungen getroffen
wurden.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung
aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen (und
der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen)
als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner
Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren
Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.
Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache
verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer,
ohne daß dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird
Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem
Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum
an der neuen Sache in dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
zu der anderen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware
mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§947,
948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer
Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt
der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum,
so überträgt er schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum
nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen
Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer
hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers
stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden
Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
Wird Vorbehaltsware vom Käufer, allein oder zusammen mit nicht
dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt
der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung
entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware
mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer
nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag
des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10%,
der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen.
Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des
Verkäufers steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen
auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers am Miteigentum
entspricht.
Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in
das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer
schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden,
abtretbaren Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen
auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest
ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Abs.3 Satz 2 und 3 gelten
entsprechend.
Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in
das Grundstück des Käufers eingebaut, so tritt der Käufer
schon jetzt die aus der Veräußerung des Grundstücks
oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe
des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten, und mit Rang vor
dem Rest ab; Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Abs.3 Satz2
und 3 gelten entsprechend.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung
oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen
Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt,
daß die Forderungen im Sinne von Abs. 3, 4 und 5 auf den Verkäufer
tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über
die Vorbehaltsware , insbesondere Verpfändungen oder Sicherheitsübereignung
ist der Käufer nicht berechtigt. Wird im Zusammenhang mit der Barzahlung
des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige
Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt
nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen.
Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme
der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe
verpflichtet.
Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des
Widerrufs zur Einziehung der gemäß Abs. 3, 4 und 5 abgetretenen
Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis
keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen,
auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers
hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen
und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt,
den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware
oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer
unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen
Unterlagen zu unterrichten.
Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Konkurses,
eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens
erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung
oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug
der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechsekprotest
erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.
Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen
um mehr als 20%, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung
oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet.
Der Käufer ist verpflichtet, zum Schutz der Vorbehaltsware eine
entsprechende Versicherung, z.B. Brand-, Diebstahl- oder Schwachstromversicherung
unter gleichzeitiger Abtretung der Rechte aus der Versicherung an uns
abzuschließen.
Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung
gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen
an den Käufer über.
Haftung
Wir übernehmen keine Haftung für die von Dritten angebotenen
Dienste und aus deren Nutzung resultierenden Folgeschäden. Entsprechendes
gilt für Schäden aus Betriebsstörungen.
Für Schäden, die durch unmittelbare Inanspruchnahme von Michael
Knötzele GmbH entstehen, haften wir nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
Der Kunde ist verpflichtet, Dienstunterbrechungen und Produktionsverluste
unverzüglich mitzuteilen.
Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internet die
Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses
Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Michael Knötzele GmbH haftet nicht
für Verletzungen der Vertraulichkeit von eMail - Nachrichten oder
anders übermittelten Informationen.
Datenspeicherung
Die im Auftrag oder einer Bestellung angegebenen Daten dürfen von
Michael Knötzele GmbH maschinell verarbeitet werden. Eine Weitergabe
dieser Daten an Dritte erfolgt nicht.
Datenschutz
Michael Knötzele GmbH verpflichtet sich, die Bestimmungen des Deutschen
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienste Datenschutz Gesetzes
(TDDSG) und alle anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschl.
gegebenenfalls künftiger europäischer Datenschutzgesetze,
insbesondere solche hinsichtlich der Wahrung des Datengeheimnisses,
zu beachten.
Geltungsbereich
Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung
zwischen Verkäufer und Käufer, gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Sollten einzelne Formulierungen dieser AGB unwirksam sein
oder werden, ist der Vertrag so auszulegen, dass der mit der betreffenden
Formulierung verfolgte Zweck erreicht wird. Die Wirksamkeit der übrigen
Vereinbarungen der AGB wird hiervon nicht berührt.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig,
Pforzheim.
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